Diplomarbeit zu dem Studium Praktische Psychologie

 

Psychologie Teil A & Teil B

Thema nach Wahl: "Der Behinderte in der Gesellschaft":
Gliederung:

1. Einleitung    
2. Die Behinderung    
  2.1. Arten von Behinderung  
    2.1.1. Körperliche Behinderung
    2.1.2. Geistige Behinderung
    2.1.3. Soziale Behinderung
  2.2. Ursachen von Behinderungen  
  2.3. Minderwertigkeitsgefühle  
  2.4. Der marginale Mensch  
3. Ehemaliges Schicksal Behinderter    
4. Der Behinderte in der Gesellschaft    
  4.1. Der sozial Behinderte in der Gesellschaft  
  4.2. Der geistig Behinderte in der Gesellschaft  
  4.3. Der körperlich Behinderte in der Gesellschaft  
5. Schlußwort    

 

Diplomarbeit Teil A
Thema nach Wahl: Zu Thema 3 „Der Behinderte in der Gesellschaft“

1. Einleitung

Die menschliche Gesellschaft besteht aus gesunden, kranken und behinderten Menschen. Als gesund gilt jemand nicht schon bei Abwesenheit von Krankheit, denn das Wohlbefinden eines Menschen kann sowohl durch körperliche, seelische und soziale Störungen beeinträchtigt sein.
Gesundheit ist vielmehr nach der Definition der Weltgesundheitsordnung der Zustand völligen physischen, psychischen, sozialen und weltanschaulichen "Wohlseins".
Das Schlüsselwort dieser Definition lautet „Wohlseins".
Ein körperlich, geistig und sozial gesunder Mensch kann mit seinem Leben in seiner Welt zurechtkommen, ohne sich zu überanstrengen; er kann mit allen Schwierigkeiten und Schicksalsfragen wie Krankheit, Leid und Tod zurechtkommen; er sollte auf Fragen, die den Sinn des Lebens betreffen, Antwort finden können.
Ganz allgemein kann man sagen: Gesund ist der Mensch, wenn er in der Lage ist, in sich fortwährend verändernden Umständen harmonisch zu leben.
Als krank gilt jemand nicht nur, wer sich nach eigenen Angaben unwohl fühlt bzw. jemand, dessen Ablauf der Lebensgewohnheit und/oder der Arbeits- und Genussfähigkeit durch „sich- nicht- Wohlfühlen" gestört ist, sondern auch jemand, dessen Wohlsein durch psychische und/oder soziale Störungen beeinträchtigt wird.
Es gibt viele Menschen, die glauben gesund zu sein, die von ihrem Kranksein nichts bemerken, d. h, sie fühlen sich (subjektiv) wohl, obwohl sie (objektiv) krank sind. Raucher/innen z. B. fühlen sich nach eigenen Angaben meist Jahre oder sogar Jahrzehnte lang wohl bzw. gesund, verspüren also keinerlei Schmerzen, auch wenn bereits ernsthafte Krankheitszustände aufgrund des Rauchens in ihrem Körper herrschen.
Sie werden nach einer z. B. ärztlichen Routineuntersuchung über ihr eventuelles Kranksein (z. B. Bluthochdruck, Koronaleiden etc.) informiert, denn Untersuchungen haben erschreckende Zusammenhänge zwischen dem Rauchen, vor allem dem Zigarettenkonsum und dem u. a. Lungenkrebs zu Tage gefördert.
Es ist nicht mehr zu leugnen, dass der Mensch, der größere Mengen Tabak konsumiert, wesentlich anfälliger für Lungenkrebs und andere Krebsarten (Kehlkopfkrebs) ist, als der Nichtraucher.
Durch Rauchen gelangt Nikotin in den Organismus.
Da Nikotin die Herzkranzgefäße (Koronagefäße) erweitert, die Herzfrequenz steigert und den Blutdruck erhöht, ist die Gefahr der Erkrankungen an Koronaleiden (Angina pectoris) oder eines Herzinfarktes sehr groß.
Nikotinmissbrauch erhöht außerdem das Risiko von arteriosklerotischen Gefäßveränderungen in den Extremitäten (z. B. das sog. Raucherbein) und die Entstehung von Schleimhautgeschwüren im Bereich des Magen und Zwölffingerdarms.
Neben dem Nikotin werden beim Verbrennen des Tabaks eine große Zahl weiterer Giftstoffe freigesetzt und schlagen sich als Teer auf der Schleimhaut der Luftwege nieder.
Die Folgen sind Entzündungen im Bereich von Rachen, Kehlkopf und Bronchien (Raucherbronchitis).
Ferner beeinträchtigt Nikotin in größeren Mengen das Sehvermögen und blockiert Nervenimpulse - mit anderen Worten - es stumpft ab. Zudem sollte erwähnt werden, dass das Nerven- und Blutsystem des weiblichen Geschlechts für Tabakgifte besonders empfindlich und empfänglich ist.
Es kann zu folgenden Krankheiten kommen: Über- und Unterfunktion der Schilddrüse, Störungen der körperlichen Entwicklungen und der Regelblutungen, Sterilität, geminderte Geschlechtlichkeit, Eileiterkrämpfe, Fehlgeburten sowie frühes- also vorzeitiges Altern.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass Krankheit und Gesundheit keine scharf voneinander zu trennenden Zustände sind.
Vielmehr gehen sie zu Beginn einer Krankheit fließend ineinander über. Aufgrund dessen erkennt man nicht immer gleich oder ganz sicher, dass man krank ist. Ehe eine Krankheit zu Tage tritt, gehen im Körper unmerkliche Veränderungen vor sich. So können ernsthafte Krankheitszustände im Körper herrschen, ohne dass der Betroffene Schmerzen verspürt.

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Zu Teil A Punkt 2

Die Behinderung

Als behindert können alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gelten, deren Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Grund einer körperlichen und, oder seelisch- geistigen Beeinträchtigung wesentlich erschwert ist .
Behinderungen können z.B. auf Grund von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Intelligenz, der Emotionalität, des Stütz- und Bewegungsapparates oder des äußeren Erscheinungsbildes einer Person oder auf Funktionsstörungen im Bereich der inneren Organe beruhen.
Behinderte Menschen sind nicht un- bzw. abnormal; sie sind nicht invalide und auch nicht gebrechlich im Sinne von unzulänglich (sie können oftmals außergewöhnliche Dinge). Behinderte Menschen sind ganz einfach als „a n d e r s" zu bezeichnen.
An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass der Terminus „a b n o r m" zu Recht fallengelassen wurde, denn er ist eine Bezeichnung, die von außen an das Individuum herangetragen wurde; die sein „A n d e r s s e i n "als Herausforderung kennzeichnet.
Die Definition "behindert" dagegen geht von einer Person , also vom Subjekt aus und bezeichnet die Tatsache, dass es Schwierigkeiten bzw. Hindernisse in der Bewältigung alltäglicher Aufgaben gibt, die nicht ohne Hilfen zu überwinden sind.
Mit der Bezeichnung „B e h i n d e r u n g" wird also versucht den Zustand eines Menschen ohne Wertung zu beschreiben.
Leider ist es eine Tatsache, dass heute oftmals Behinderung im Sinne von Abnormalität verstanden und auch behandelt wird.

Es gibt also „normale" Menschen und Menschen, die nicht „unnormal", sondern „a n d e r s" sind.
„N o r m a l" kommt von dem Begriff „N o r m" und bedeutet das allgemein übliche, das Regelrechte bzw. das Vorschriftsmäßige oder das der Norm Entsprechende.
Ein Mensch, der gerade gewachsen ist, dessen Glieder in bestimmten Proportionen zueinander und zu seinem Körper stehen und voll funktionsfähig sind, gilt als „n o r m a l".
Da Individuen keine Fließbandware sind, die nach ein und demselben Muster geformt sind; es gibt große und kleine Menschen, dicke und dünne, welche mit braunen und welche mit blauen Augen.
Diese Vielfältigkeit akzeptieren wir im Rahmen der „N o r m a l i t ä t ".
Ein sog. Albino z B., also ein Mensch mit roten Augen fällt bereits aus diesem Rahmen heraus .Die Problematik ergibt sich daraus, dass Normen und Regeln zumeist von Menschen gemacht und auch verändert werden können .Man kann auch sagen, was „normal" ist, bestimmt die jeweils geltende Norm.

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Zu Teil A : Punkt: 2.1. Arten von Behinderungen

So wie es ganz unterschiedliche Arten von Krankheiten gibt, so existieren auch verschiedene Arten von Behinderungen.
Man unterscheidet körperlich Behinderte, geistig Behinderte und sozial Behinderte, die als Verhaltensgestörte oder Psychopathen bezeichnet werden.

Zu Teil A: Punkt: 2.1.1

Da es im körperlichen Bereich etliche Arten von Behinderungen gibt. vor allem an Gehör, Augen, Sprache, aber auch Lähmungen, Verlust der Glieder u.ä., werden diese wie folgt differenziert:
1. Körperbehinderungen an Haltungs- und Bewegungsapparat;
2. Behinderungen der Sinnesorgane;
3. Behinderungen durch organische Abweichungen oder durch tiefgreifende
Krankheitsprozesse.

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Zu Teil A: Punkt: 2.1.2.

Die geistig Behinderten unterscheidet man nach dem Grad ihrer Intelligenz in:
1. Debile
2. Imbezile
3. Idioten
Ergebnisse von Intelligenztests weisen auf den Schweregrad einer geistigen Behinderung, die man auch als „Oligophrenie“ bezeichnet, hin.
Der Intelligenztest ist ein aus mehreren Aufgaben (oder auch Aufgabengruppen) bestehender psychologischer Test zur Messung der Intelligenz, wobei das Resultat in einem Quotienten (Intelligenzquotienten I Q ) ausgedrückt wird.
Liegt nun der IQ gemäß der Einteilung der Intelligenzdefekte durch die WHO (1967) zwischen 50 und 70 handelt es sich um einen leichten Schwachsinnsgrad (Debilität);liegt der IQ zwischen 30 und 50 handelt es sich um den mittleren Schwachsinnsgrad (Imbezilität) und wenn es sich um den höchsten Schwachsinnsgrad (Idiotie) handelt, liegt der IQ unter 25.

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Zu Teil A Punkt: 2.1.3.

Sozial Behinderte werden ebenfalls in zwei Gruppen unterteilt:
1. Psychopathen, deren Anpassungsstörungen auf Vererbung zurückzuführen sind;
2. Psychopathisierte oder Soziopathen, deren Anpassungsstörungen durch Umwelteinflüsse verursacht wurden.

„Soziopathie" ist eine Form der Psychopathie, die sich vor allem durch sozial auffälliges, abnormes Verhalten wie z.B. Kriminalität oder Vagabundieren äußert.
„Psychopathie" ist ein seelisches Leiden, das sich in Affekt- und Verhaltensstörungen äußert.
Es kann auf vererbten Anlagen allein oder auf deren Wechselwirkung mit der Umwelt oder die Umwelt allein zurückgeführt werden.
„Psychopathie“ ist zwar eine stärkere Abweichung von den durchschnittlichen Verhaltensweisen, kann jedoch nicht als eine Gemüts - oder Geisteskrankheit bezeichnet werden.
Sie äußert sich beim Psychopathen z.B. in heftiger Impulsivität, Verantwortungslosigkeit, in der Unfähigkeit zu Angst, Reue, Schuldgefühl oder Zuneigung, in Deprimiertheit, Geltungsbedürfnis, Selbstunsicherheit, Ängstlichkeit, Überempfindlichkeit oder Verschrobenheit.
Bei Handlungen werden die Folgen für andere und für sich selbst nicht bedacht.

Verschiedene Arten von Psychopathen lassen sich wiederum unterscheiden.
Zu nennen sind z.B. Kleptomanen (Menschen mit Stehldrang); Pyromanen (Menschen mit krankhaftem Drang Feuer zu legen- also Brandstifter) ; Sadisten (Menschen mit Lust an Quälereien) , Masochisten (Menschen mit Lust am Erdulden von Quälereien), Exhibitionisten (Menschen mit Neigung zur Entblößung der Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit ) und Voyeure (heimliche Zuschauer bei sexueller Betätigung anderer.


Ferner werden „hyperthyme" und „hypothyme" Psychopathen differenziert.
„Hyperthyme" Psychopathen wie z.B. Querulanten (Menschen, die einen ständigen Kampf gegen vermeintliches Unrecht führen; für den Querulanten stellt sein Unrecht eine ständige Quelle der Inspiration dar ; er bewundert und verehrt sein Unrecht und ist bereit, ihm alles zu opfern; Querulanten sind quasi ihr Leben lang am klagen bzw. prozessieren ) oder Hochstapler (diese Menschen besitzen ein Überschuss an Phantasie, das ohne Rücksicht auf andere überschäumt ) sind Individuen mit einem „Zuviel" an Lebensenergie.
Diese Menschen sind ausgesprochen lebhaft; also quicklebendig ; sie sind sehr gesprächig und übertrieben motorisch aktiv und leicht reizbar- also hitzköpfig.

„Hypothyme" Psychopathen dagegen sind Menschen, die unter einem Mangel an Lebensenergie leiden.
Sie sind z.B. depressiv, schwermütig, entschlusslos ohne reale Ursache.
Der Kontakt zur Umwelt ist bei einem hypothymen Psychopathen ernstlich gestört; es besteht eine erhöhte Gefahr zu Selbstmord.
Daneben gibt es die sog. „dysthymen" Psychopathen, die durch ihre Labilität charakterisiert sind.
Diese Menschen fallen von einer Spannung in die andere ; sie sind immer gleich schlechter Laune ; sie sind nervös und selbstunsicher und sie Können sich ohne weiteres hinsichtlich einer Bagatelle fürchterlich aufregen. Auf Grund ihrer Labilität sind sie unsicher und leben häufig in Misstrauen und Argwohn.

Als „Triebgestörte Psychopathen" werden:
a: Menschen mit krankhafter Antriebsschwäche und
b: Menschen mit krankhafter Triebhaftigkeit bezeichnet.
Menschen mit krankhafter Antriebsschwäche stehen mit einer unterentwickelten Lebensenergie im Leben ; sie sind antriebsschwach bzw. „schlapp"; ihre körperlichen Haltung, aber auch ihre ganze Lebenseinstellung ist quasi kraftlos; sie können sich nicht durchsetzen und erliegen nur allzu leicht z.B. dem Alkohol, irgendwelchen Drogen oder dem Sex.
So ist es zu erklären, dass man diese Menschen vielfach unter Alkoholikern, Drogensüchtigen, Prostituierten und Landstreichern antrifft.
Menschen mit krankhafter Triebhaftigkeit dagegen besitzen ein „Zuviel" an Triebenergie.
Dieses „Zuviel" an Triebenergie kann verschiedene Triebe betreffen.
Zu nennen sind u. a.:
1. übertriebener Todestrieb (z. B. bei Märtyrern);
2. zu großer Machttrieb (z. B. bei diktatorischen Figuren wie A. Hitler);
3. zu starker egoistischer Trieb (z. B. bei Fanatikern oder Masochisten);
4. ausgeprägter Vernichtungstrieb (z. B bei Sadisten oder Sprengstoffattentätern)

Störungen der erotisch- sexuellen Triebe Können zu allerlei Perversionen (zwanghaften Abweichungen im sexuellen Verhalten) wie z. B. Exhibitionismus, Fetischismus (sexuelle Bindung an bestimmte Körperteile oder Gegenstände wie Schmuck, Unterwäsche etc.) Sodomie (Geschlechtsverkehr mit Tieren), Transvestitismus oder Travestie (Lust am Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts), Nekrophilies (sexuelle Handlungen an Toten) und zahllosen anderen sexuellen Verwirrungen führen.
Der holländische Psychologe van den Berg schreibt dazu, ich zitiere: „Eine gewisse (kleine) Dosis Sadismus, Masochismus, Fetischismus und Exhibitionismus gehört - zum normalen Besitz jedes ehrsamen Bürgers, der es jedoch versteht, die mit diesen Ausdrücken bezeichneten Besonderheiten in seinem heterosexuellen Beziehungen unterzubringen".
Auch für die Homosexualität gilt, was bereits über die anderen Störungen angemerkt wurde. Van den Berg schreibt, ich zitiere wiederholt: „Niemand ist völlig frei von einem gewissen Quantum Homosexualität".
Charakterisierend für den in seinem erotisch- sexuellen Triebleben gestörten Menschen ist es, dass er seine Störung n i c h t in seine Haltung und sein Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht einzuweben vermag.
Dieser Mensch erfüllt dann seine Befriedigung z. B. dadurch, dass er wie das andere Geschlecht gekleidet geht (Transvestitismus ); dass er Geschlechtsverkehr mit Toten (Nekrophilie) oder mit Tieren (Sodomie) hat oder die sexuelle Ekstase wird durch Gegenstände wie Unterwäsche (Fetischismus) hervorgerufen.

Zu Defekten wie „Infantilismus " (Kindlichkeit- Zurückbleiben auf der körperlichen und/oder seelischen Entwicklungsstufe eines Kindes) und „Nazismus" (Selbstliebe -, also eine Art Verliebtheit in die eigene Person) kann es durch
a: Störungen verschiedener Triebe und
b: durch Störungen in der Entwicklung bestimmter Triebe kommen.

Infantile Menschen Können psychisch und auch sozial quasi nie ganz erwachsen werden; sie sind außerstande dauerhafte Bande zu knüpfen; sie sind Zeit ihres Lebens sexuell neugierig und benehmen sich selbst im reiferen Alter wie Kinder vor der Pubertät.
Beim Nazismus handelt es sich um Menschen, die sich stets in den Mittelpunkt des Interesses stellen; der Weg zu den Mitmenschen ist für sie versperrt; sie sind gleichsam in sich selbst eingekapselt und sie verwenden allergrößte Aufmerksamkeit für ihr eigenes Äußere (z. B. Kleidung, Nägel oder Frisur).

Ferner gibt es Menschen deren Charakterstruktur gestört ist.
Man bezeichnet diese Personen als:
a: die Sensitiven;
b: die Skrupulösen;
c: als die Sektierer.
Die Sensitiven bzw. die „Empfindlichen" sind Menschen, die sich schon aufgrund der geringsten Bemerkungen verletzt fühlen.
Die Skrupulösen bzw. die „ängstlichen Zweifler" sind Personen, die aus allem ein Problem machen und jedem lang und breit das Pro und Kontra erörtern.
Die Sektierer oder die „Eiferer" und „Phantasten" sind Individuen, die ihr eigenes Gefühl der Ohnmacht und Schwäche zu verbergen suchen, indem sie sich absondern und zusammenschließen.

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Zu Teil A Punkt 2.2. Ursachen von Behinderungen

Körperbehinderungen entstehen entweder durch Vererbung, durch Krankheiten oder durch diverse Unfälle (Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Sportunfälle etc.)

Geistige Behinderungen bzw. die sogenannte Oligophrenie hat verschiedene Ursachen. Zu nennen wären „endogene Faktoren" wie Erbanlagen und Keimschäden und „exogene Faktoren" wie Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns z. B. durch einen Unfall.
Ferner seien noch „strukturelle Faktoren" des Milieus zu erwähnen, die auf dem Wege der Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeiten Ursache für eine geistige Behinderung sein können.

Soziale Behinderungen sind zum einen auf Vererbung (Psychopathen) und zum anderen auf Umwelteinflüsse (Psychopathisierte oder Soziopathen) zurückzuführen.
Weitere Ursachen für die soziale Behinderung sind ebenso Neurosen und Psychosen, worauf ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen möchte.

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Punkt: 2.3. Minderwertigkeitsgefühle

Viele Menschen, die behindert sind, leiden unter einem erworbenen Minderwertigkeitskomplex.
Der sog. Minderwertigkeitskomplex resultiert aus einem unterentwickelten Selbstgefühl bzw. Minderwertigkeitsgefühl und die darauf entsprechenden Reaktionen.
Minderwertigkeitsgefühle sind Gefühle tiefgreifender Verschlossenheit bzw. Unzulänglichkeit und Unterlegenheit in körperlicher, geistiger, seelischer oder sozialer Hinsicht, nach A. Adler eine Folge der Kindheitsentwicklung (Erleben der Kleinheit, Unbeholfenheit gegenüber dem Erwachsenen und Fehlerziehung in Form von Verwöhnung oder Überforderung).
Der Mensch entwickelt nach A. Adler unbewusste kompensatorische, d.h., ausgleichende Strebungen, um z. B. durch übertriebenes Leistungs- und Geltungsbedürfnis sein Minderwertigkeitsgefühl zu verdecken. Das Selbstwertgefühl (Selbstgefühl) ist ein erlernbares Gefühl für den eigenen Wert. Es kann das soziale Verhalten und die Beziehungen zu anderen Menschen stark beeinflussen.
Ein geringes oder mangelndes Selbstwertgefühl (Minderwertigkeitsgefühl) kann zu schweren Depressionen und im Extremfall zur Selbsttötung führen.
Der Minderwertigkeitskomplex kann auf folgende verschiedene Weisen kompensiert oder Überkompensiert werden:
1. durch Aggression
2. durch dreistes Auftreten
3. durch Erwecken von Mitleid

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Zu Teil A Punkt: 2.4. Der Marginale Mensch

Für den behinderten Menschen ist es überaus wichtig, dass er seine Behinderung bzw. sein Handicap bewusst akzeptiert und sich klar darüber wird, was er kann und was er nicht kann.
Er muss nach langem Kampf und wider besseres Wissen gehegter Hoffnung akzeptieren, dass seine Behinderung unwiderruflich ist und dass es eine völlige Besserung niemals geben wird, denn er wird in größerem oder kleinerem Maße immer „a n d e r s " sein.
Behinderte, die ihr Leiden nicht akzeptieren sind marginale Menschen.
Der marginale Mensch tut so, als sei er völlig normal, obwohl er behindert ist. Aufgrund dessen lebt er auf der Grenze zweier Welten.
Der marginale Mensch ist Übrigens ein Kennzeichen unserer Zeit. Der Mensch, der z. B. so tut, als habe er Bildung, und der dennoch kulturlos ist.
Der marginale Mensch ist der innerlich unaufrichtige Mensch, der Mensch, der eigentlich nirgendwo zu Hause ist.
Der Mensch, der so tut als ob.....und der nie zur Selbsterkenntnis gelangt. Der marginale Mensch schämt sich beispielsweise, Arbeiter zu sein, nicht akademisch gebildet zu sein, eine Frau zu sein, seinen Urlaub n u r im eigenen Land zu verbringen, „behindert" zu sein.
Kommt die Anerkennung der Behinderung des marginalen Menschen nicht zustande, versperrt dieser seine eigenen Möglichkeiten.
An dieser Stelle muss betont werden: wer die Dinge verdrängt und beiseite schiebt und die Realität nicht akzeptieren will, wird tatsächlich erfahren, dass das beste Mittel, etwas zu behalten, der Versuch ist es zu vergessen.
Erst dann, wenn der Behinderte zur Anerkennung seines Leidens gelangt ist, kann es zur Anpassung und zur Entkrampfung kommen.
Es ist selbstverständlich, dass neben der Haltung der Eltern, der Verwandtschaft und der Erzieher vor allem die allgemeine Lebensüberzeugung des Behinderten von größter Bedeutung ist, denn ein Handicap kann durchaus Möglichkeiten eröffnen, die für den Behinderten und seine Umgebung einen großen Reichtum und Segen hervorbringen können.

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Zu Teil A Punkt: 3 Der Behinderte in der Gesellschaft

Ehemaliges Schicksal Behinderter

Behinderte Menschen gehörten z.B. im Mittelalter zum „Abschaum" und zum „Ausschuss" der Gesellschaft. Sie dienten einst dem Vergnügen der „Normalen"; sie wurden oftmals als „verhext" oder „vom Teufel besessen" angesehen.
Auf mittelalterlichen Kunstwerken (Gemälden) und Zeichnungen kann man deutlich erkennen, wie erbärmlich bzw., ergreifend das Schicksal Behinderter einmal war. Im alten Sparta war der Tod das Schicksal eines behinderten Menschen.
Der Vater musste sein eigenes Kind beim Anzeichen eines erkennbaren Gebrechens (Missbildung) sofort töten.
Nachdem sich die sog. Caritas (Nächstenliebe, Mildtätigkeit) für die Behinderten mit dem Christentum entwickelte, brach sich die Nächstenliebe. wenn auch nur etappenweise bzw., schleppend auch für diese Menschen, Bahn.
Die „Irren" Westeuropas wurden im 17. Jahrhundert zusammen mit Verbrechern, Bettlern und Arbeitslosen, die sich mit dem Niedergang der Feudalherrschaft in den Städten angehäuft hatten, in den Arbeits-, Zucht-, und Tollhäuser eingesperrt
Ende des 18. Jahrhunderts- also mit Beginn der industriellen Revolution, entstand ein Bedarf an freien Lohnarbeitern, was zur Folge hatte ,dass sich die Anstalten zum größten Teil leerten.
Die "armen Irren" blieben allerdings in den Anstalten zurück, denn sie konnten in die neue Gesellschaft nicht eingegliedert werden.
Parallel mit der Auflösung der Arbeits -, Zucht -, und Tollhäuser entstand eine neue, für die Heilung und Pflege der "armen Irren" allein zuständige Behörde (Institution) in Gestalt der medizinisch - naturwissenschaftlichen Disziplin der Psychiatrie.
Der Arzt Philippe Pinee hatte im Jahre 1792 in Frankreich in einer symbolischen Geste der Befreiung den „armen Irren" des Hospitals Kremlin Bicetre am Stadtrand von Paris ihre Ketten abgenommen.
Eine vergleichbare Aktion geschah in Deutschland nicht; die Psychiatrie kämpfte bis zur Mitte der 19. Jahrhunderts um ihre Anerkennung.
Die sog. Irrenanstalten wurden in Deutschland erst ab 1830 etabliert bzw. gegründet.
Diese befanden sich allerdings stets in ländlichen Gebieten - also fern von den städtischen Ballungszentren.
Der Behinderte wurde also auch weiterhin von der übrigen Gesellschaft abgesondert.
Die den Kranken aus seinen familiären und Arbeitsbezügen isolierende Anstaltspsychiatrie ist bis heute die überwiegende Form der Psychiatrischen Versorgung geblieben.
Behinderte Kinder hielt man bis ins 18. Jahrhundert hinein für unerziehbar; man Überließ sie jahrhundertlang sich selbst und nur unregelmäßig versuchte man die bösen Geister mit magischen Mitteln aus ihnen zu verbannen.
Der spanische Mönch Pedro Ponee des 16. Jahrhunderts erfand eine Vorgehensweise, mit der man Taubstumme in ihrer Lautsprache vielversprechend unterrichten konnte.
Im nächsten Jahrhundert wurde die Möglichkeit entdeckt, Taubstummen durch Abtasten der Lippen das Lernen zu ermöglichen.
Im Jahre 1770 errichtete dann der Abbe`de 1`Epee (1712 - 1789) in Paris die erste private Taubstummenlehranstalt.
Die erste staatliche Taubstummenlehranstalt wurde 1778 von Samuel Heinsius in Leipzig errichtet.
Jetzt erst wurde voll erkannt, dass Gemüt und Denken nur gedeihen, wenn die Sprache entwickelt wird.
Nun war Taubstummheit nicht mehr gleichbedeutend mit dem Verlust der Sprachfähigkeit.
Der Abbe`de 1 Epee`erkannte ferner, dass Kinder, die zugleich taubstumm und blind geboren werden, ebenfalls bildungsfähig sind.
Die erste Schule blinder Kinder wurde im Jahre 1774 von Valentin Hauy in Paris gegründet.
Nach dem 18. Jahrhundert folgten Berlin und Wien dem Beispiel von Valentin Hauy.
Die noch heute gebräuchliche Blindenschrift wurde von Louis Breille (1809 - 1852 ) , einem weltbekannten Blindenlehrer, der im Alter von drei Jahren sein Augenlicht verlor, erschaffen. Ein Überzeugendes Beispiel für die Erziehungs- und Bildungsmöglichkeit behinderter Kinder ist die amerikanische Schriftstellerin Helen Keller (1880 - 1968), die im Alter von neunzehn Monaten blind und taub geboren wurde.
Nach dem ersten Anstoß des deutschen Psychiaters Franz Behring (1773 - 1829 ) gelang es Ärzten und Pädagogen angeborenen Schwachsinn von erworbenen Störungen zu differenzieren und eine Fülle von Bildsamkeit da zu entdecken, wo für den wissenschaftlich Ungeschulten alle Hoffnung verloren schien.
Schwachsinnige, gestörte und neurotische Kinder konnten von Hemmungen und Ängsten befreit werden, so dass sie ebenfalls geistig weiter gefördert werden konnten.
Im Jahre 1944 wurde in Philadelphia auf der internationalen Arbeitskonferenz festgelegt, dass der behinderte Mensch ebenfalls Über alle Möglichkeiten der Schulung, Fortbildung und Berufswahl verfügen sollte, denn arbeiten ist eine moralische Pflicht und ein menschliches Grundrecht für jedermann; sei er nun voll einsatzfähig oder behindert.
Die Vereinbarung bzw. die Entscheidung über die Menschenrechte fiel bei den Vereinten Nationen im Jahre 1948.
Darin ist festgelegt, dass jeder - also auch der behinderte Mensch - ein Recht auf Arbeit und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit hat.

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Zu Teil A.: Punkt 4: Der Behinderte in der Gesellschaft

Die allgemeine Einstellung, dass der Mensch zu produzieren hat, also in diesem engen Sinne produktiv sein muss, und die Annahme, dass der Körper des Menschen ansehnlich bzw. schön sein sollte, lenkt dazu, dass nicht wenige "Nicht - Behinderte" mit Vorurteilen und falschem Mitleid, mit einer Verallgemeinerung und Übertragung ihrer eigenen Produktivität und Körperlichkeit die Behinderten.
abstempeln, stigmatisieren (Bezeichnung für die Zuordnung bestimmter von der Gesellschaft negativ bewerteter Merkmale auf ein Individuum, das damit sozial gebrandmarkt wird), diskriminieren (feindselige Einstellung gegenüber Einzelnen oder Gruppen) und sie im besten Fall gerade nur dulden, aber nicht wirklich akzeptieren.
Obwohl die Toleranzschwelle hier und dort etwas gesenkt wird, geht die Anerkennung der Behinderten noch längst nicht immer ohne Widerstände vor sich.

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Zu Teil A Punkt 4.1 "Der sozial Behinderte in der Gesellschaft"

Die sozial Behinderten stellen eine besonders schwierige Gruppe dar. Es sind Menschen, die oft hinsichtlich ihres Körpers und Verstandes ganz normal sind, jedoch im Aufbau ihrer Beziehungen und ihrer Anpassung gegenüber ihren Mitmenschen behindert sind.
Die sozial Behinderten oder Psychopathen werden nach erworbenen oder angeborenen Verhaltensstörungen entweder als Psychopathen oder als Soziopathen bzw. Psychopathisierte bezeichnet.
Bei den zuletzt genannten werden Anpassungsstörungen hauptsächlich durch Umwelteinflüsse verursacht, wobei zur Zeit noch keine herrschende Meinung darüber existiert, ob Verhaltensstörungen durch Vererbung oder Umwelteinflüsse hervorgerufen werden.
Sozial Behinderte können auf verschiedenen Gebieten entgleist sein.
An diesem Punkt setzt die Heilpädagogik als erziehungswissenschaftliche Lehre von der Führung sozial Behinderter, abnorm gehemmter Kinder und Jugendlicher an.
Sozial behinderte Kinder werden in Spezialschulen wie Schulen für Schwererziehbare, Internate oder besonderen Heimen untergebracht, wo sich Heilpädagogen bemühen in besonders schwierigen Umständen besonders schwierige Kinder zu erziehen.
Dies erfordert ein großes Maß an Vertrauen und Glauben, Zeit, Geduld und notwendigen Voraussetzungen und Mittel.
Heilpädagogische Erziehung und/oder Umerziehung beinhaltet das sozial Behinderte mit "anderen" in Beziehung treten, das der Heilpädagoge sie tun lässt, was zu verantworten ist bzw. sie nicht tun lässt, was nicht zu verantworten ist.
Der sozial Behinderte muss vor allem lernen - sein Triebleben zu beherrschen. Diese erzieherische Arbeit gilt als besonders schwierig und ist mit ständigen Rückfällen verbunden.
Für den Psychopathen ist charakterisierend, dass sein Triebleben gestört bzw. einzelne Triebe zu stark ausgeprägt sind. Er ist unfähig, seine abnorm stark ausgeprägten Neigungen zu beherrschen bzw. zu kontrollieren.
Wie bereits erwähnt, kann er bezüglich seines Verstandes allerdings durchaus der Regel entsprechen. Oftmals handelt es sich sogar um sehr intelligente Menschen.
Je nach dem, welcher Trieb im einzelnen gestört bzw. besonders stark ausgeprägt ist, lassen sich Psychopathen unterscheiden in z.B. Kleptomanen, Sadisten, Masochisten, Exhibitionisten, Voyeure und Pyromanen.
Diese Personengruppen geraten aufgrund ihrer unangepasster und/oder unerlaubten Handlungen oft mit dem Gesetz in Konflikt, was gleichzeitig bedeutet, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
Dieses Gefahr ist am Beispiel eines Pyromanen leicht zu erkennen. Wählt der Pyromane (Brandstifter) - um Feuer zu legen - z.B. ein Wohnhaus aus, so schweben die darin wohnenden Menschen in Lebensgefahr.
Man erkennt also, dass er die Folgen seiner Handlung weder für sich selbst noch für andere Menschen bedenkt und somit eine Bedrohung für die Gemeinschaft entsteht.
Dieses zum Teil gut vorbereitete Handeln und das Nichtbedenken der Konsequenzen ist bezeichnend für jeden Psychopathen.
Eine weitere Gefahr für die Gesellschaft liegt darin, dass Psychopathen ihre Abweichung der Triebe sehr geschickt tarnen. So kann das nichtgeschulte Auge eines Normalbürgers einen Psychopathen nicht erkennen und kann daher leicht sein Opfer werden.
Um das Risiko für die Gemeinschaft zu verringern bzw. zu vermeiden, ist es erforderlich (nicht, weil man ihn als einen schlechten und minderwertigen Menschen betrachtet, sondern , um die Gemeinschaft gegen ihn zu schützen und ihn zu behandeln), dass der Psychopath geschützt, resozialisiert oder therapiert wird.
Die Gesellschaft darf nicht Opfer vom abweichendem Verhalten eines Psychopathen werden. Daher ist es wichtig einen Psychopathen im Falle einer Straftat in eine therapeutische oder sozialtherapeutische Anstalt einzuweisen, da hier,- im Gegensatz zur Strafanstalt, - seine abnormen Neigungen beurteilt und behandelt werden können, um ihn entsprechend zu resozialisieren.
Um auf den Pyromanen zurückzukommen, kann man sagen, dass es sinnlos ist, ihn einer langjährigen Zuchthausstrafe zu unterziehen.
Entweder wird er selbst an diesem Ort eine Möglichkeit finden - seinen Trieb zu befriedigen - oder spätestens nach seiner Freilassung stellt er wiederholt eine Gefahr für die Gesellschaft dar.
Nur eine darauf abgestimmte Therapie bei einem Psychotherapeuten oder einem Psychiater kann eine erneute Gefahr vermindern oder ausschließen.


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Zu Teil A Punkt 4.2 "Der geistig Behinderte in der Gesellschaft"

Allgemein kann man sagen, wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf, gilt als geistig behindert.
Man könnte vom "geistig Behinderten" auch vom "praktisch Bildbaren" sprechen, um damit deutlich zu machen, dass hier nicht die "unanschaulich Begriffliche" sondern "anschaulich Vollziehende" die praktische Lernweise auf Dauer die überwiegende Möglichkeit einer Erziehung darstellt.
Wie bereits in Punkt 2.1.2. erwähnt, weisen Ergebnisse von Intelligenztests auf den Schweregrad einer geistigen Behinderung hin.
Geistig schwer Behinderte sind Menschen, bei denen der "IQ" zwischen 40 und 25 liegt. Die geistige Störung ist so groß, dass verbale Verständigungs- und Ausdrucksmöglichkeiten nur begrenzt gegeben sind. Simple Gewohnheiten wie z.B. Nahrungsaufnahme und Toilettenreinigung können allerdings gelernt werden.
Noch stärker geschädigte Menschen bedürfen dauernde Überwachung und Pflege. Oftmals bestehen hier sogar noch zusätzliche körperliche Behinderung z.B. im Zusammenhang mit Mongolismus.
Diese Personengruppen sind nach wie vor von der Gesellschaft isoliert - also - abgesondert. Man findet sie auch heute noch außerhalb von städtischen Ballungszentren in geschlossenen psychiatrischen Anstalten, wo sie ständiger Pflege und Betreuung unterliegen.
Eine gewisse Distanz zur Außenwelt muss gewahrt werden, um den Behinderten selbst und die Gesellschaft zu schützen.
Die schwerst und schwer Behinderten sind sich in keiner Weise über etwaiges handeln und noch weniger über die Folgen ihres Handelns bewusst.

Ein Oligophrener (Debile) bzw. ein Leichtbehinderter mit einem "IQ" von 65 bis 80 kann in sozialer und lebenspraktischer Hinsicht eine Sonderschule für Lernbehinderte besuchen und später in einen leichten (un- oder angelernten) Beruf ausüben.
In Bezug auf die Lernfähigkeit sind diese Menschen so eingeschränkt, dass sie sich des Lesens und Schreibens nicht mächtig sind. Trotz dieser Schwäche sind sie durchaus in der Lage, ein einfaches und zufriedenes Leben zu führen.
Es findet also eine Integration (Eingliederung) in die Gesellschaft statt, wobei erwähnt werden sollte, dass der "Normalintelligente" leider oftmals den leicht Behinderten stigmatisiert, diskriminiert oder verspottet.
Neben den Lerndebilen gibt es auch noch die sogenannten "Lerndebilen". Im Gegensatz zu den Lerndebilen sind die Lebensdebilen nicht in der Lage, sich in der Schule und auch nicht in der konkreten Situation des Lebens zu behaupten.
Bei geistig Behinderten mit einem "IQ" unter 60 bis 65 (Imbezille) ist eine Selbständigkeit sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht undenkbar.
Aufgrund dessen werden diese im allgemeinen zunächst an Sonderschulen für geistig Behinderte und später in beschützenden Werkstätten gefördert.
Beschützende Werkstätten sind Arbeitsstätten für Jugendliche und Erwachsene, die wegen ihrer Behinderung in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz finden können. Sie sind keine Stätten bloßer Bewahrung, Pflege oder gar Isolierung geistig Behinderter, sondern haben vielmehr folgende Funktionen:

1.    
  Sie sollen den geistig Behinderten ein sinnvolles, erfülltes Leben ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist das "sich - nützlich - machen" in den Fähigkeiten des Behinderten zu produktiver Arbeit. Damit gliedert man den Behinderten in dem ihm möglichen Maß zugleich in das allgemeine Arbeitsleben ein.
 
2.    
  Die beschützenden Werkstätten übernehmen im Rahmen des möglichen eine gewisse Weitererziehung, denn noch weniger als bei Nichtbehinderten, ist seine Erziehung in einem bestimmten Alter als abgeschlossen zu betrachten. Häufig werden bei sinnvoller Führung auch im Erwachsenenalter gewisse seelisch - geistige Fortschritte gemacht. Neben der Erziehung zu
Arbeitstugenden wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Umgänglichkeit etc. wird der Behinderte auch zu sinnvoller Feierabendgestaltung und Teilnahme im jeweiligen Lebenskreis erzogen.
 
3.    
  Die beschützenden Werkstätten leiten den geistig Behinderten im Rahmen seiner Möglichkeiten an, einen mehr oder minder großen Teil zu seiner wirtschaftlichen Selbsterhaltung beizutragen. Den Behinderten wird damit das absolute Abhängigkeits- und Angewiesenheitsgefühl auf Unterstützung genommen.
 
4.    
  Die beschützenden Werkstätten haben die besondere Funktion des Schützens des geistig Behinderten. Einen Konkurrenzkampf auf dem freien Arbeitsmarkt sind sie nicht gewachsen. Normaldifferenzierte Arbeitsanforderungen würden sie wesentlich überfordern und ihre Leistungen auf ein maß reduzieren, das weit unter ihren Möglichkeiten liegt, oder körperliche und seelische Krisen würden sie in kurzer Zeit arbeitsunfähig machen. Geistig Behinderte vermögen nur ein Optimum zu leisten, wenn ihnen besondere Obhut zuteil wird. Wird ihm dieser Schutz versagt, fällt er - ganz abgesehen von seinem Schicksal - nicht nur als Glied im Wirtschaftsleben völlig aus, sondern bedarf zusätzliche elterliche und weitgehend staatliche Unterstützung; meistens in der Größenordnung der Unterbringungskosten in einer Anstalt oder in einem Heim. Das Schützen stellt jedoch keine feste Größe dar. Mit zunehmender Reifung des Behinderten soll sie abnehmen und Arbeitsverhältnissen Platz machen, die mehr und mehr die der freien Wirtschaft ähneln.

Ferner kommt der ärztlichen Betreuung aller genannten Personengruppen eine besondere Bedeutung zu.
Zunächst hinsichtlich der Krankheiten und sonstigen Schädigungen, die die geistige Behinderung verursachen.
Sofern hier die Medizin auch nicht zu heilen vermag, wird sie doch so weit als möglich den zustand zu bessern, negative Prozesse zum Stillstand zu bringen oder zu mindestens zu verlangsamen versuchen. Darüber hinaus ist die ärztliche Sorge für einen optimalen Allgemeinzustand des geistig Behinderten einschließlich der Beachtung zusätzlicher anderweitiger Schäden von großer Wichtigkeit. Hinsichtlich des sozialen Aufgabenbereichs ist - abgesehen von der Schaffung rechtlicher Grundlagen wie z.B. ein Bundessozialhilfegesetz - einerseits an die vielfältigen Erfordernisse einer wirtschaftlichen und sachlichen Unterstützung des geistig Behinderten sowohl hinsichtlich seiner
Erziehung, Ausbildung und arbeitsmäßigen Eingliederung als auch hinsichtlich seiner besonderen Alltagsbedürfnisse und seiner Pflege zu denken. Andererseits gilt es, notwendige Maßnahmen zu treffen zur Entlastung häuslicher Erzieher durch die Eröffnung von Wohnheimen und Heimplätzen.
Ein weiterer Aspekt ist die heilpädagogische Aufgabe, die sich mit der vorliegenden Erziehbarkeit, ihren Zielen, Grenzen und Methoden beschäftigt. Die heilpädagogische Diagnostik vermittelt schließlich eine Beziehung zwischen Öffentlichkeit und Erziehung des geistig Behinderten.

 

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Zu Teil A Punkt 4.3 "Der körperlich Behinderte in der Gesellschaft"

Die Zahl der mehr oder weniger ernsthaft körperlich Behinderten nimmt in der heutigen Zeit, die durch Technisierung und Wohlstand gekennzeichnet ist, ständig zu.
Eine Folge aus der ständig zunehmenden Technisierung und des damit verbundenen psychischen und physischen Stress sowie den Drang, diesen durch entsprechende Freizeitaktivitäten zu kompensieren, sind mehr Verkehrs- Arbeits- und Sportunfälle.
Für Menschen, die nicht von Geburt an körperbehindert sind, sondern erst im Laufe ihres Lebens von einem unheilbaren Leiden heimgesucht werden, ist es oftmals besonders hart, sich dieser veränderten Situation anzupassen.
Der behindert geborene Mensch hat es in dieser Hinsicht manchmal weniger schwer. Obwohl die Gesellschaft ihre Einstellung zu körperbehinderten Menschen in den letzten Jahrhunderten und speziell in den letzten in den letzten fünfzig Jahren positiv verändert hat, stehen diese Menschen auch heute noch diversen Problemen innerhalb der Gesellschaft gegenüber.
Leider ist unsere Welt oftmals nur für "normale- also nicht körperlich Behinderte Menschen ausgestattet. Der nicht körperlich Behinderte Mensch schließt oft von sich auf andere. Aufgrund dessen hat er körperlich Behinderten Menschen gegenüber Vorurteile und/oder falsches Mitleid; allenfalls werden sie toleriert, aber nicht wirklich akzeptiert.
So wird nicht selten die Teilnahme körperbehinderter Menschen am leben der Gesellschaft noch durch die Reaktion der Umwelt auf die sichtbare Behinderung zusätzlich erheblich beschwert. Dadurch können Minderwertigkeitsgefühle entstehen, die den Betroffenen noch mehr belasten.
Da die moderne Wissenschaft und Technik eine Reihe spezieller Hilfsmittel zum Ausgleich oder zur Verbesserung einer körperlichen Behinderung bietet, können körperlich Behinderte in immer größerer Zahl am Leben der Gesellschaft teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Welt für körperlich Behinderte auch lebenswert und bewohnbar gemacht werden muss, d.h. Orte, wie z.B. Museen, Theater und Kinos sollten auch für z.B. Menschen im Rollstuhl zugänglich gemacht werden und nicht durch Drehtüren, Treppen, Bordsteine und ähnliche Barrieren schwer bzw. gar nicht zu erreichen sein.
Jegliche Verbesserung in diesem Bereich verschafft dem körperlich Behinderten mehr Lebensfreude und hilft ihm zur Anerkennung seines Leidens zu gelangen.
Wenn der Behinderte zur Anerkennung seines Leidens gelangt ist, kann es zur Anpassung und damit zur Entkrampfung kommen.
Hauptsächlich geht es um Selbsterkenntnis, und zwar, um die Begegnung mit dem anderen und um die Aktivierung der Möglichkeiten, die dem körperlich Behinderten noch verblieben sind oder die er gerade wegen seiner Behinderung hat.
Leider werden Behinderte sehr häufig vernachlässigt. Diese Vernachlässigung kann im Materiellen liegen, indem z.B. ein Mangel an Nahrung, Kleidung oder Obdach vorhanden ist oder keine finanziellen Mittel für z.B. spezielles Schuhwerk oder Prothesen zur Verfügung stehen. Neben der materiellen Vernachlässigung tritt häufig eine Vernachlässigung im Gefühlsbereich auf.
Auch der körperlich Behinderte hat das Bedürfnis nach Geborgenheit, Anerkennung, Wertschätzung und Liebe, sowie sexuell körperlicher Befriedigung.
In diesem Bereich liegen häufig die Ursachen psychischer Fehlentwicklungen behinderter Kinder.
Ferner gibt es noch die pädagogische Vernachlässigung. Sie tritt dann auf, wenn Behinderte (vor allem Kinder) nicht die Erziehung erhalten, die sie benötigen.
Äußerungen der pädagogischen Vernachlässigung sind z.B. unzureichende Leistung, zu große Nachsicht, übermäßige Strenge und auch die falsche Betonung der Behinderung.
Aufgrund dieser verschiedenen Formen der Vernachlässigung gleiten Behinderte nicht selten in die Randgruppen der Gesellschaft ab (Bettelei, Prostitution, Verbrechen und Unterwelt).
Die Selbstachtung der Behinderten schwindet; sie fangen entweder an ihr Gebrechen auszunutzen oder fallen in tiefe Depressionen.
Neben den bisher genannten gesellschaftlichen Problemen ist es für einen körperlich Behinderten schwer einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden.
Obwohl Untersuchungen ergeben haben, dass Behinderte zum größten Teil zuverlässiger sind, ihren Arbeitsplatz seltener wechseln und sicherer arbeiten als der Durchschnitt, scheuen sich Arbeitgeber vor einer Einstellung.
Die Gründe hierfür liegen zum einen in der behindertengerechten Ausstattung eines Arbeitsplatzes, die trotz Beteiligung des Landesamtes für soziale Aufgaben sehr kostspielig sein kann.
Zum anderen genießen Behinderte durch eine Vielzahl von Schutzgesetzen, die es teilweise für Arbeitgeber unmöglich machen einen Behinderten eine Kündigung auszusprechen.
Größtenteils nehmen Arbeitgeber sogar in Kauf, weniger als die gesetzlich vorgeschriebene 6% der Beschäftigungszahl Behinderte zu beschäftigen und zahlen sog. Ausgleichabgaben an das Landesversorgungsamt.
Betrachtet man diese Problematik, kann man erkennen, dass Behinderte auf der einen Seite zwar kein falsches Mitleid in Anspruch nehmen und gleichbehandelt werden wollen wie die Gesunden, auf der anderen Seite jedoch wollen sie auf die für sie vorteilhaften gesetzlichen Schutzmaßnahmen und Sondervergünstigungen nicht verzichten.
So kann in der Praxis beobachtet werden, dass im Falle einer konjunkturellen Tiefzone die Zahl der Behinderten durch Erhöhung des Schwerbehindertengrades sowie die Zahl der Behindertengleichgestellten zunimmt, da hiermit ein spezieller Kündigungsschutz verbunden ist.

Wie bereits erwähnt, muss der Behinderte sein Handicap akzeptieren. Ist dies geschehen, ist er durchaus in der Lage Höchstleistungen zu erzielen.
Für die Allgemeinheit ist dies am einfachsten an der Olympiade für Behinderte zu erkennen.

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5. Schlusswort

Eine Gesellschaft ist in dem Maße zivilisiert, indem sie sich für ihre behinderten Menschen einsetzt.
Langsam, aber sicher lässt sich erkennen, dass die Sorgenkinder und die Menschen in Not aus der Sphäre des Mitleids herauskommen und zu Anerkennung und Wertschätzung gelangen.
Ganz langsam setzt sich die Auffassung durch, dass auch diejenigen, die "Anders" sind, mitwirken dürfen und müssen.

 

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